Das Private Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Internat mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung ist eine anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft gemäß § 15 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG).
In Folge gelten das Privatschulgesetz und die hierzu ergangenen Vorschriften des Kultusministeriums. Schulaufsichtsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die vom zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden.
Das SBBZ mit Internat ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe nach § 75, SGB XII, mit den Leistungstypen LT/HSS 3.4 und 3.5 des Landesrahmenvertrags mit dem Land Baden-Württemberg, nach § 79, SGB XII. Als anerkannte Einrichtung der Jugendhilfe können auch junge Menschen, die die Voraussetzung mitbringen, nach § 35a, KJHG, Aufnahme finden.
Aufnahmevoraussetzungen für Schüler*innen
Für die Aufnahme ist die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot notwendig. Das jeweils zuständige staatliche Schulamt stellt dazu einen Feststellungsbescheid mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt aus.
Des Weiteren ist eine Zusage zu den Entgelten seitens des Leistungsträgers der Sozialhilfe (SGB XII) oder des zuständigen Jugendamtes (KJHG) erforderlich.
Sehr gern beraten wir Sie hierzu.